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   OLG Jena, 23.05.2011 - 1 Ws Reha 3/11   

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https://dejure.org/2011,79057
OLG Jena, 23.05.2011 - 1 Ws Reha 3/11 (https://dejure.org/2011,79057)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.05.2011 - 1 Ws Reha 3/11 (https://dejure.org/2011,79057)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 (https://dejure.org/2011,79057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG, § 13 Abs 1 StrRehaG
    Rehabilitierung bei Heimeinweisung eines Kindes in der ehemaligen DDR aufgrund politisch motivierter Strafverfolgung der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 17.05.2011 - 1 Ws Reha 7/11

    Rehabilitierung wegen Unterbringung in einem Kinderheim der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2011 - 1 Ws Reha 3/11
    Nach der Neufassung der Vorschrift kommt es auf die Frage, ob die Heimunterbringung unter haftähnlichen Bedingungen stattgefunden hat nicht mehr an (OLG Naumburg a.a.O.; Senatsbeschluss vom 17.05.2011, 1 Ws Reha 7/11).
  • OLG Jena, 17.01.2012 - 1 Ws Reha 50/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Anspruch wegen der Unterbringung in einem

    Diese Auffassung hat der Senat im Anschluss an das OLG Naumburg (Beschluss vom 14.4.2011, 2 Ws Reha 96/11, juris) bereits in früheren Entscheidungen vertreten (Beschluss vom 17.5.2011, 1 Ws Reha 7/11, juris; Beschluss vom 23.5.2011, 1 Ws Reha 3/11; ebenso KG, Beschluss vom 16.6.2011, 2 Ws 351/09 Reha, juris; Mützel, ZOV 2011, 106; ders., ZOV 2011, 199 ff.).

    Wurden Eltern in der DDR politisch verfolgt, deshalb inhaftiert und erfolgte dann ausschließlich deshalb die Heimeinweisung der Kinder, stellt sich die Heimunterbringung mittelbar gleichfalls als Ausdruck politischer Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar (Senatsbeschluss vom 23.5.2011, 1 Ws Reha 3/11; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.4.2011, 2 Ws Reha 9/11; abweichend davon fordert das Kammergericht eine unmittelbare politischen Verfolgung der Kinder, die nur bei Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter indiziert sei; Beschluss vom 9.9.2010, 2 Ws 351/09 Reha; juris).

  • KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11

    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR

    Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).
  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 383/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Voraussetzungen bei Heimunterbringung

    Diese Auffassung hat Bestätigung gefunden durch das Thüringer Oberlandesgericht (vgl. Beschlüsse vom 17.05.2011, Az.: 1 Ws Reha 7/11, vom 23.05.2011, Az.: 1 Ws Reha 3/11).

    Das Thüringer Oberlandesgericht hat sich in seinen Entscheidungen vom 17.05.2011 (Az.: 1 Ws Reha 7/11) und vom 23.05.2011 (Az.: 1 Ws Reha 3/11) ohne weitere Begründung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg angeschlossen.

  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 181/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Kinderheim der früheren

    Diese Auffassung hat Bestätigung gefunden durch das Thüringer Oberlandesgericht (vgl. Beschlüsse vom 17.05.2011, Az.: 1 Ws Reha 7/11, vom 23.05.2011, Az.: 1 Ws Reha 3/11).

    Das Thüringer Oberlandesgericht hat sich in seinen Entscheidungen vom 17.05.2011 (Az.: 1 Ws Reha 7/11) und vom 23.05.2011 (Az.: 1 Ws Reha 3/11) ohne weitere Begründung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg angeschlossen.

  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die

    bb) Auch vertritt der Senat - insbesondere nach Änderung der Vorschrift des § 2 Abs. 1 StrRehaG - in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 23.05.2011, 1 Ws Reha 3/11, vom 17.01.2012, 1 Ws 50/11 und vom 19.01.2012, 1 Ws 54/11 bei juris) weiter die Auffassung, dass dann, wenn Eltern in der DDR politisch verfolgt und inhaftiert und deshalb ihre Kinder in Heime eingewiesen wurden, die Heimunterbringung der Kinder gleichfalls Ausdruck politischer Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG ist und es keiner weiteren Prüfung ihrer Rechtsstaatswidrigkeit bedarf.
  • OLG Jena, 19.01.2012 - 1 Ws Reha 54/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Mittelbare politische Verfolgung von Kindern

    Wurden Eltern in der DDR politisch verfolgt, deshalb inhaftiert und erfolgte dann ausschließlich deshalb die Heimeinweisung der Kinder, stellt sich die Heimunterbringung gleichfalls als Ausdruck politischer Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar (Senatsbeschluss vom 23.5.2011, 1 Ws Reha 3/11; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.4.2011, 2 Ws Reha 9/11; abweichend davon fordert das Kammergericht eine unmittelbare politische Verfolgung der Kinder, die nur bei Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter indiziert sei; Beschluss vom 9.9.2010, 2 Ws 351/09 Reha, juris).
  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I WsRH 24/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Heimunterbringung in der ehemaligen DDR aufgrund

    Es ist daher nicht mehr zu prüfen, ob sich die konkrete Unterbringung unter zumindest haftähnlichen Bedingungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StrRehaG vollzog (so auch bereits OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2011- 2 WS REh 96/11 - KG, Beschluss vom 16.06.2011 - 2 Ws 351/09 REHA; Thüringisches OLG, Beschluss vom 23.05.2011 - 1 Ws Reha 3/11 - s.a. LG Erfurt, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 Reha 383/09-).
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